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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!

Das Sir Peter Ustinov Institut möchte in Zusammenarbeit mit der Peter Ustinov Stiftung Frankfurt im Rahmen dieses Forums eine öffentliche Auseinandersetzung über gesellschaftliche Entwicklungen führen, die vorurteilsbehaftet und damit hinsichtlich eines harmonischen Zusammenlebens der Gesellschaft bedenklich sind (→ mehr dazu). Zu diesem Zweck haben wir zwei renommierte Wissenschaftler, den Historiker Professor Wolfgang Benz (Berlin) und den Politologen Professor Anton Pelinka (Wien/Budapest), eingeladen, zusammen mit weiteren Expertinnen und Experten Themen aufzugreifen, die von Ressentiments geprägt sind, um diese unter wissenschaftlichen Gesichtspunkten zu analysieren.
Als Leser haben Sie die Möglichkeit, zu jedem Expertenbeitrag Stellung zu nehmen. Wir freuen uns über alle Einsendungen und werden mit dem Ziel einer konstruktiven Diskussion besonders relevante Leserkommentare veröffentlichen. Die ExpertInnen werden auf Ihre Kommentare summarisch antworten.


»EU-Souverän statt „Ermächtigung“ der Regierungen«

Replik auf den Diskussionbeitrag von Anton Pelinka "Sündenbock EU". Von Christian Felber.

 

Anton Pelinka hat zunächst in einem wichtigen Analysepunkt Recht: dass das Demokratieniveau auf der Ebene der Nationalstaaten teilweise ebenso niedrig ist wie das der EU. Ob die Schlussfolgerung jedoch, dass das mangelnde Demokratieniveau auf EU-Ebene nicht kritisiert werden dürfe, weil es nur eine Spiegelung des Demokratiedefizits der Nationalstaaten sei, überzeugt mich nicht. Betrachten wir erneut das gesamte Bild.

Demokratiedefizite nur ein Spiegel?

1. Dass das Demokratieniveau auf der Ebene der Nationalstaaten verbesserungsfähig ist, ist unbestritten, und eine generelle Demokratiekritik muss Nationalstaaten mit gleichen Maßstäben beurteilen wie die EU. Jedoch stelle ich infrage, dass das Demokratiedefizit auf EU-Ebene nicht kritisiert werden darf, ohne das Demokratiedefizit der Nationalstaaten zu adressieren oder ohne letzteres sogar als die Ursache für ersteres zu identifizieren. Wer meinen Text genau liest, erkennt dort als „Sündenbock“ (Pelinka), wenn überhaupt, die Regierungen der Nationalstaaten. Teils ist es sogar Gegenstand meiner Kritik, dass es die EU als souveränes Staatskonstrukt gar nicht gibt, sondern dass die nationalstaatlichen Regierungen in der EU die legislativen Entscheidungen treffen.

2. Ist die EU tatsächlich überall nur ein „Spiegel“ der nationalstaatlichen Demokratiedefizite? Dagegen sprechen – mindestens vier wesentliche – institutionelle Schwächen auf EU-Ebene, die wir auf nationalstaatlicher Ebene nicht vorfinden: 1. Das Parlament hat nicht das Recht, Gesetze zu initiieren. 2. In wichtigen Bereichen wie der Steuer- oder der Außenpolitik darf es gar nicht mitstimmen. 3. Dort wo es Gesetze mitbeschließen darf, kann es dies nicht gegen den Willen der Regierungen der Mitgliedstaaten tun. 4. Es gibt keine vertraglich vorgesehene EU-weiten Volksabstimmungen. Alle vier Defizite gibt es auf der Ebene der Nationalstaaten nicht: 1. Neben der Regierung kann auch das Parlament ein Gesetz initiieren. 2. Das Parlament darf in allen Bereichen Gesetze beschließen. 3.Die korrekte Analogie zum Gesetzgebungsverfahren auf EU-Ebene wäre, dass die Landeshauptleutekonferenz das höchste gesetzgeberische Organ wäre. Selbst dort, wo das Parlament ein Mitbestimmungsrecht besäße, müsste es sich mit den jeweils zuständigen Fachlandesräten einigen. 4. Auf der Ebene der Mitgliedstaaten gibt es Volksabstimmungen – auch in Deutschland. Zwar sind nach Ansicht Pelinkas Volksabstimmungen in Deutschland „generell und bewusst in der Verfassung („dem Grundgesetz“) nicht vorgesehen“. Doch im Grundgesetz Art. 20 (2) steht wörtlich „Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen (…) ausgeübt.“ Sachlich trifft es m. E. daher nicht zu, dass das Demokratiedefizit auf EU-Ebene „nur“ ein Spiegel der nationalstaatlichen Defizite sei.

Immunisierung gegen EU-Kritik

3. Als „Gegenargument“ ließe sich ins Treffen führen: Für all diese Schwächen zeichnen – schlussendlich – die Konstrukteure der EU verantwortlich: die Regierungen und Parlamente der Nationalstaaten. Doch mit diesem Argument immunisiert man die EU gegen Kritik: Alles, was falsch läuft, ist Schuld der Erbauer: der Nationalstaaten. Mit dieser argumentativen Strategie - „Projektion!“ (Pelinka) - wird jede EU-Kritik im Keim erstickt. Ein Aspekt meiner Kritik am Demokratiedefizit der EU ist, dass es zumindest denkbar ist, auf EU-Ebene ein gleich hohes und sogar höheres Maß an Demokratie zu errichten wie in den Nationalstaaten – wenn man die BürgerInnen in die Verfassung der Verträge einbezöge. Das war auch Gegenstand einer EU-weiten Kampagne von Attac („10 Prinzipien für einen demokratischen Vertrag“).

4. Meine Kritik an der Tatenlosigkeit der EU gegenüber dem kriegerischen Verhaltens der EU-Mitgliedstaaten lässt Pelinka nicht gelten: Die Erhaltung des Friedens sei „keine speziell die EU betreffende Aufgabe“. Für die Friedenspflicht bräuchte es „die Vergemeinschaftung“ der Sicherheitspolitik, durch die die EU mit einer Stimme nach außen spricht. Das ist häufige Forderung, aber nicht mein Vorschag. Dieser lautet vielmehr, dass analog zum primärrechtlichen Verbot, dass die Mitgliedstaaten den Kapitalverkehr in irgendein Drittland einschränken, ein Verbot, dass die Mitgliedstaaten einen Angriffskrieg ohne UN-Mandat durchführen. Das ließe sich durch eine einfache Umformulierung in Art. Art. 42 VEU erreichen. Es fehlt bloß der Wille, weil zumindest die NATO-Mitglieder offenbar auch in Zukunft ohne UN-Segen Kriege führen wollen. Spätestens, wenn die Ressourcen knapp werden, werden viele EU-Fans aus ihrem EU-Friedenstraum aufwachen.

5. Ein zentraler Punkt ärgert: Pelinka kritisiert meinen Vorschlag, die Vergemeinschaftung von Politikfeldern sei von den nationalstaatlichen Souveränen vorzunehmen, dass ich damit „nur die entscheidende Crux, die behindernde Bremse der europäischen Integration“ perpetuiere: „Der eigentliche, der wünschenswerte Souverän – der europäische Demos – kommt gar nicht erst ins Spiel.“ Wer meinen Text gelesen hat, weiß: Mein Vorschlag dient ganz gezielt der Schaffung eines  EU-Souveräns. Das steht schon im Titel: „Der impotente Souverän“. Ein EU-Souverän soll durch eine demokratische Verfassung konstituiert werden, das ist meine Kritik am Lissabonvertrag. Pelinka hat meinen Text in diesem Punkt offenbar nicht verstanden.

Mächtiger oder demokratischer?

6. Gleichzeitig wertet Pelinka meine Demokratiserungsagenda für die EU als „nachgerade naiv“: „Wer sich eine „bessere“, eine „demokratischere“ Union wünscht, ohne ihr zuallererst mehr politisches Gewicht, also mehr Macht geben zu wollen, geht im Kreis“, wirf er mir vor. Doch genau betrachtet ist das ein Widerspruch zur Argumentation davor: Wenn das schwache Demokratieniveau auf EU-Ebene „nur“ ein Spiegel des Demokratiezustands der Nationalstaaten ist, dann bedeutet „mehr Macht für die EU“ mit Sicherheit keinen Demokratiegewinn, sondern „nur“ mehr Macht für undemokratische Eliten. Pull QuoteIch frage deshalb: Ist es vordringlicher, dass Europa „mächtiger“ wird oder demokratischer? Mein Plädoyer gilt zweiterem: Erst die Demokratie, dann weitere Kompetenzen. Die EU ist kein Selbstzweck, sonst müssten wir die Vereinigten Staaten von Europa fordern oder konsequent den Weltstaat. Nein: Solange die EU nicht demokratischer wird, forciert sie im Binnenmarkt wie auf dem globalem Parkett fortgesetzt eine undemokratische Agenda: Freihandel, freier Kapitalverkehr, Schutz von geistigem Eigentums- statt Menschenrechten, Aufrüstung. Das ist genau der – von mir kritisierte – Weg der europäischen Eliten: ein Weg, bei dem die BürgerInnen, der Rechtsstaat und die Grundrechte zunehmend auf der Strecke bleiben. Wenn die Macht weiterhin beim Rat, den nationalen Exekutiven, bleibt, ist die Gefahr einer weiteren „Ermächtigung“ (Pelinka) größer als ihre Chance, das sehen wir zuletzt an Frontex, Six Pack, EFSF, FSM und Fiskalpakt. Die richtige Reihenfolge muss daher lauten: Erst Konstituierung eines EU-Souveräns mittels demokratischer Verfassung, dann allfällige Kompetenzausweitung, aber eben nur, wenn a) die nationalstaatlichen Souveräne dies bewusst und demokratisch entscheiden; und b) nur an einen echten EU-Souverän und nicht an die eigenen nationalstaatlichen Eliten, die über die EU ihre Macht undemokratisch ausweiten und dabei die Gründungsideale der EU zunehmend verraten, weil sie anderen Interessen Vorrang geben als dem Ausbau der Demokratie.

Christian Felber, 16. 05. 2012

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