Organisation des Instituts
Laut § 2 der Satzungen ist das Institut als nicht auf Gewinn ausgerichteter, ideeller, ausschließlich gemeinnütziger und mildtätiger Verein im Sinne der §§ 34 ff Bundesabgabenordnung (BAO) organisiert.
Das Institut fühlt sich ausschließlich seinen ideellen Interessen verpflichtet. Es ist in seinen Entscheidungen unabhängig von wirtschaftlichen, politischen und weltanschaulichen Interessen.
Das Ustinov Institut wird von der ehrenamtlichen Tätigkeit seines Vorstands, seiner Rechnungsprüfer, seines wissenschaftlichen Beirats und seiner Mitglieder getragen.
Die für seine Tätigkeit nötigen Mittel bezieht es aus Förderungen seitens öffentlicher Stellen, von Privatpersonen, der Wirtschaft und der Ustinov Stiftung in Deutschland.
→ Vereinsstatuten des Sir Peter Ustinov Instituts
Partnerschaft mit dem Boltzmann Institut für Menschenrechte
Um mit den Mitteln möglichst sparsam umzugehen, ist das Institut hinsichtlich Büroinfrastruktur und der Personalverwaltung eine Partnerschaft mit dem Boltzmann Institut für Menschenrechte eingangen.